Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kontrollieren Sie, dass sämtliche von Ihnen gewünschten Nebenabsprachen auf dem Vertrag schriftlich vermerkt wurden.
  • Liefern Sie uns Ihre gewünschte Druckvorlage termingerecht (Termine werden in der Textanforderung und auf dem Korrekturabzug bekanntgegeben), um einen einwandfreien Druck zu ermöglichen.
  • Es handelt sich um einen einmaligen Auftrag. Zahlbar nach Erscheinen, mit der Möglichkeit Vorauskasse mit Skonto zu leisten.
  • Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Wir helfen Ihnen gerne.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen

1. Der Unterzeichner nimmt zur Kenntnis, dass die Anzeigenakquise durch einen Mitarbeiter der Informationsverlag Schweiz GmbH mit Sitz in der Grundstrasse 18 in 6343 Rotkreuz erfolgt.

2. Mit seiner Unterschrift bescheinigt der Besteller, dass er zeichnungsberechtigt ist und dass er diese Ver­trags­­­be­din­gungen gelesen und akzeptiert hat.

3. NEBENABSPRACHEN:
Die Parteien halten fest, dass Nebenabsprachen nur Gültigkeit haben, wenn diese schriftlich fest­gehalten und von den Parteien unterzeichnet worden sind.
Ansonsten ist davon auszugehen, dass keine Neben­ab­­sprachen bestehen. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

4. ERGÄNZENDES VERTRAGSRECHT:
Insoweit keine abweichenden Regeln in diesen Vertragsbedingungen oder in schrift­lichen Nebenabreden enthalten sind, gelten ergänzend die gesetzlichen Regeln des Werkvertragsrechtes (OR 363ff.).

5. AUFTRAGSBESTÄTIGUNG UND RECHNUNG:
Der Auftraggeber erhält innert zwei Wochen nach Erteilung des Auf­tra­ges eine „Auftragsbestätigung“. Diese gilt bei sofortiger Bezahlung als Rechnung. Erfolgt die Bezahlung später, wird die Rechnung zusammen mit einem Belegexemplar bei Auslieferung des Produktes zugesandt. Sie ist dann ohne Abzug rein netto zu bezahlen. Zusätzliche Exemplare des Produktes werden nach Vereinbarung separat versandt.

6. ZAHLUNGEN UND SCHRIFTVERKEHR:
Rückfragen, Mitteilungen und dergleichen sind ausschliesslich an die Infor­ma­tionsverlag Schweiz GmbH mit Sitz in der Grundstrasse 18 in 6343 Rotkreuz unter Angabe der Auftragsnummer zu richten. Die Zahl­ung des Nettobetrages zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer hat innert 30 Tagen nach Zusendung der Rech­nung auf das bekannt gegebene Bankkonto zu erfolgen. Mit Unterzeichnung des Vertrages akzeptiert der Auftraggeber, dass die Informationsverlag Schweiz GmbH mit Sitz in der Grundstrasse 18 in 6343 Rotkreuz berechtigt ist, für jede Mahnung eine Mahngebühr von Fr. 10.00 zu erheben. Es ist der Informationsverlag Schweiz GmbH mit Sitz in der Grundstrasse 18 in 6343 Rotkreuz freigestellt, bereits nach der zweiten Erinnerung bzw. Mahnung sofort zu betreiben. In diesem Falle ist ein Verzugsschaden von Fr. 50.00 fällig. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass der Abschlussvertreter nicht berechtigt ist, ein Inkasso vorzunehmen. Zahlungen an einen Abschlussvertreter haben keine rechtliche Wirkung und sind bei diesem wieder retour zu fordern.

7. DRUCKUNTERLAGEN UND KORREKTURABZUG:

  • Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigetextes und der einwandfreien Unterlagen ist der Auftraggeber zuständig. Liegen solche Unterlagen trotz diesbezüglicher Mahnung bis Redaktionsschluss nicht vor, so ist die Infor­ma­tions­ver­lag Schweiz GmbH mit Sitz in der Grundstrasse 18 in 6343 Rotkreuz berechtigt, die Anzeige nach den ihr zur Verfügung stehenden Unter­la­gen nach bestem Wissen und Gewissen bestmöglichst zu gestalten und in Druck zu geben.
  • Die vom Druckzentrum hergestellten Repro- und Lithounterlagen bleiben in dessen Eigentum.
  • Für Fehler aus telefonischer Übermittlung jeglicher Art oder schlechter Faxqualität übernimmt die Auftragnehmerin keine Haft­ung. Das gilt auch bei Übermittlung mittels E-Mail oder ähnlicher Kom­muni­kationsmittel. Es stehen dem Auftraggeber in diesem Fall weder Gewährleistungs- oder Schadener­satz­an­sprü­che zu. Es kann kein Rückbe­halt­ungsrecht geltend ge­macht werden.
  • Aufgrund technischer Erfordernisse werden Schmuckfarben aus der Vierfarbenskala aufgebaut. Es können somit Farbabweichungen erfolgen.
  • Vor Drucklegung erhält der Auftraggeber einen Korrekturabzug. Dieser ist innert Frist zurück zu senden. Die Verant­wortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge liegt beim Auf­trag­geber. Der Verlag berücksichtigt nur Korrekturen, die fristgerecht mitgeteilt werden. Nach Ablauf der Frist können Änderungswünsche nicht mehr be­rück­sichtigt werden.
  • Sollte bei Korrektur eine Neugestaltung der Anzeige verlangt werden, behält sich die Auftragnehmerin vor, die entstehen­den Kosten zum Selbstkostenpreis zu verrechnen.
  • Wenn der Auf­trag­geber auf die Zusendung des Kor­rek­turabzuges nicht reagiert, geht die Auftragnehmerin davon aus, dass die Vorlage in Ordnung ist. Der Auftraggeber hat dann jegliches Reklamationsrecht verwirkt und kann keinen irgendwie gearteten Preisnachlass verlangen.
  • Ausgabe und Platzierungswünsche werden unverbindlich entgegen genommen. Die Verschie­bung von Inseraten in­nerhalb der gleichen Preiskategorie ohne Rückfrage beim Inserenten müssen wir uns aus technischen Gründen vor­­be­halten.
  • Für Inhalt, äussere Form und rechtliche (z. B. wettbewerbs-, urheber-, medien-, persönlichkeits- und verwaltungsrechtliche) Zulässigkeit einer Werbeeinschaltung ist ausschliesslich der Auftraggeber verantwortlich. Dieser sichert ausdrücklich zu, dass die Werbeeinschaltung gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstösst und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, den Verlag bzw. den Medieninhaber der betroffenen Druckschrift sowie deren Organe und Mitarbeiter hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Werbeeinschaltung ergeben, vollkommen schad- und klaglos zu halten. Bei Ansprüchen nach dem UWG gilt dies unabhängig davon, ob sie von Mitbewerbern des Auftraggebers oder des Verlages geltend gemacht werden. Die Kosten für gerichtlich aufgetragene Gegendarstellungen, sonstige Mitteilungen nach dem MedienG oder Urteilsveröffentlichungen sind dem Verlag nach dem jeweils geltenden Anzeigentarif zu ersetzen. Der Verlag ist zu einer Prüfung gerichtlich aufgetragener Einschaltungen nicht verpflichtet. Die Ersatzpflicht des Auftraggebers umfasst auch sämtliche Vertretungs- und Verfahrenskosten infolge aussergerichtlicher oder gerichtlicher Abwehr von Ansprüchen Dritter. Die Auswahl der Rechtsvertretung obliegt dem Verlag.

8. REKLAMATIONEN:
Reklamationen müssen innert 8 Tagen nach Erhalt des Belegexemplars geltend gemacht werden.

9. DRUCKFEHLER:
Druckfehler, welche weder den Sinn noch die Werbewirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass.

10. KÜNDIGUNG:
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so hat die Auftragnehmerin einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich der eingesparten Kosten. Diese betragen bei einer Kündigung vor dem Satz 43 Prozent, nach dem Satz 33 Prozent der vereinbarten Vergütung. Der Nachweis höherer oder geringerer ersparten Kosten bleibt vorbehalten. Die Kündigung an die Informationsverlag Schweiz GmbH muss schriftlich erfolgen.

11. VERANTWORTUNG:
Für den Inhalt des Inserates ist ausschliesslich der Auftraggeber verantwortlich. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen und AGB eingehalten werden. Die Auftragnehmerin behält sich vor, offensichtlich widerrechtliche oder unangebrachte Inserate ohne Angabe von Gründen und im eigenen Ermessen abzulehnen.
Aus einer Ablehnung entsteht dem Auftraggeber kein Anspruch auf Schadenersatz. Sofern die verbleibende Zeit bis zum Druck ausreicht, kann der Auftraggeber ein neues Inserat vorschlagen.

12. PLATZIERUNG:
Eine Platzierungsvorschrift wird nur mit separater Bestätigung und mit einer entsprechenden Zuschlagszahlung verbindlich.

13. DATENSCHUTZERKLÄRUNG:

Zur Anbahnung und Durchführung eines Auftrages ist es notwendig, dass die Auftragnehmerin personenbezogene Daten seitens des Auftraggeber erhält und diese verarbeitet. Die Rechtmässigkeit der Verarbeitung solcher personenbezogener Daten ergibt sich daher grundsätzlich aus dem Vertrag bzw. dem vorvertraglichen Verhältnis. Der Auftraggeber erteilt darüber hinaus ausdrücklich seine Einwilligung, dass die Auftragnehmerin solche personenbezogenen Daten, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, verarbeitet. Der Auftraggeber haftet der Auftragnehmerin gegenüber dafür, dass es ihm erlaubt ist, personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Auftraggeber an die Auftragnehmerin zu diesem Zweck zur Verfügung zu stellen.

Die Auftragnehmerin speichert und verarbeitet die vom Auftraggeber bereitgestellten personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer und dergleichen. Andere oder sensible Daten werden von der Auftragnehmerin grundsätzlich nicht verarbeitet.

Der Zweck der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten liegt darin, die Anbahnung, den Abschluss und die Durchführung eines Auftrages durch den Auftraggeber zu ermöglichen.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte, sogenannte „Empfänger“ erfolgt nur im Rahmen des Zweckes der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin. Solche Kategorien von Empfängern, die von der Auftragnehmerin sorgfältig ausgewählt werden und sich grundsätzlich im Gebiet des Geltungsbereiches der EU-DSGVO befinden, sind insbesondere selbstständige Mitarbeiter der Auftragnehmerin und Druckereien.

Die Auftragnehmerin weist darauf hin, dass dem Auftraggeber und jedem Betroffenen jedenfalls die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragung und Widerspruch zur Verarbeitung zustehen. Der Auftraggeber und jeder Betroffene hat auch das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Letztlich steht dem Auftraggeber und jedem Betroffenen jederzeit die Möglichkeit zu, eine erteilte Einwilligung zu widerrufen. Dazu reicht ein formloses Mail an folgende Mailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Der Auftraggeber und jeder Betroffene kann die Auftragnehmerin auch unter folgender Adresse postalisch kontaktieren:
Informationsverlag Schweiz GmbH, z.H. Letizia Semaforico, Grundstrasse 18, 6343 Rotkreuz

14. GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL:
Als ausschliesslicher Gerichtsstand werden die ordentlichen Gerichte am Sitz der Auftragnehmerin vereinbart. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, auch wenn ein Auslandsbezug besteht.

15. SONSTIGES
Der Auftraggeber erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber zu Werbezwecken und zur Auftragsabwicklung anrufen und ihm elektronische Post einschliesslich SMS übermitteln darf.

 

 

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